Karlheinz Pflug Dipl. Wirtsch.-Ing. Verhandlungen im Verkauf, Vertrieb, Marketing, Projektmanagement
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Ein Auftrag ist eine Aufforderung des Kunden an ein Unternehmen oder an eine Person, eine bestimmte Dienstleistung durchzuführen oder Ware zu Liefern. Typisch für den Auftrag ist auch die Rückmeldung des Ausführenden an den Beauftragenden. Dies ist die Auftragsbestätigung (kurz AB), die Mitteilung über die Annahme eines Auftrages.
Sie kann als Geschäftsbrief oder E-Mail versendet werden und sollte alle
relevanten Daten des Auftrages zusammenfassen. Außerdem sollte das Firmenlogo
oder der Firmenstempel darauf platziert
sein, damit schnell erfasst werden kann, von wem das Schreiben kommt. Nach
Möglichkeit wird die Auftragsbestätigung umgehend nach der Auftragserteilung an
den Kunden geschickt. Wie für alle geschäftlichen Dokumente gibt es eine
Aufbewahrungsfrist. Auftragsbestätigungen müssen, sofern schriftlich
ausgestellt, in Deutschland sechs Jahre aufbewahrt werden.
"Die Auftragsbestätigung ist im deutschen Recht keine eigene Rechtsfigur, sondern lediglich eine im allgemeinen Geschäftsverkehr übliche, meist schriftliche, Form der Willenserklärung. Weicht die Auftragsbestätigung vom Antrag bzw. Angebot ab, so ist die Auftragsbestätigung nicht als Annahme eines vorgeschlagenen Vertrages zu verstehen, sondern als Ablehnung verbunden mit einem neuen Vertragsangebot (Gegenangebot) des Verhandlungspartners zu werten (§ 150 II BGB). Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn die Auftragsbestätigung auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmers verweist, der Preis abweicht, oder die Spezifikation der Güter verändert wird. Nur wenn das Gegenangebot (i.d.R. die Bestellung) unverändert und ohne Verspätung angenommen wird, kommt ein Vertrag zustande.
Schweigt ein Nicht-Kaufmann auf eine veränderte Auftragsbestätigung, so ist kein
Vertrag zustande gekommen.
Ein Schweigen auf eine abweichende Auftragsbestätigung kann auch grundsätzlich
nicht in Fällen des Geschäftsverkehrs unter Kaufleuten als stillschweigende
Annahme des veränderten Vertragsangebots interpretiert werden. Ein Angebot kann
jedoch – wie auch das Gegenangebot – unter Umständen konkludent angenommen
werden (wenn jemand seinen Willen stillschweigend zum Ausdruck bringt und
der redliche Empfänger hieraus auf einen Rechtsbindungswillen schließen darf). Zu unterscheiden ist zwischen Auftragsbestätigung und dem so genannten
Bestätigungsschreiben, bei dem grundsätzlich das Schweigen eines Kaufmanns als
Zustimmung gilt. In der Praxis führt die Abgrenzung zu erheblichen
Schwierigkeiten. Entscheidend ist, ob das Schreiben den Vertrag erst
zustande bringen (Auftragsschreiben) oder die vorherigen (z.B. mündlichen)
Vertragsverhandlungen festschreiben (kaufmännisches Bestätigungsschreiben) soll.
Eine Auftragsbestätigung muss bei einer abgeänderten Bestellung, bei zu später Bestellung und bei einer Bestellung ohne vorangegangenem Angebot oder bei freibleibendem Angebot erfolgen. Üblicherweise wird sie ebenfalls bei telefonischer oder erstmaliger Bestellung erteilt, um Missverständnisse zu vermeiden." Quelle Wikipedia
Eine Sonderform des Auftrag ist der Abrufauftrag.
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Der Auftragseingang ist eine betriebliche Kennzahl für die Vertriebsaktivitäten.
Eingehende Aufträge werden ausgewertet nach Auftragswert und Bestellmenge.
Die Entwicklung des Auftragseingangs gibt Hinweise über die künftige
Geschäftsentwicklung.
Hier erfahren Sie, wie Sie die Auftragswahrscheinlichkeit beurteilen.
Autor:
© Kh.Pflug (Verkaufstrainer, Berater, Coach, Fachbuchautor, Hochschuldozent)
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